Die Anpassungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21.07.2026 betreffen auch die "Heizungsföderung für Privatpersonen - Wohngebäude" (458). Ein neuer Antrag zu den alten Förderkonditionen ist bei der KfW ab sofort schon nicht mehr möglich. Die Förderkonditionen werden noch komplizierter und für die meisten Antragstellenden geringer ausfallen – wenige dürfen sich aber sogar über etwas mehr freuen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Förderhöchstbetrag sinkt auf 28.000€, dnach halbjährlich um 750€
- Förderung sinkt kontinuierlich alle 6 Monate um 4% – schnell sein lohnt sich!
- Förderung bleibt weiterhin sehr attraktiv – bis zu 80% möglich!
- Effizienzbonus (5%) entfällt ab sofort
- neuer Wertschöpfungsbonus – ab Q1 2027 gibt es 15% weniger auf Nicht-EU-Wärmepumpen
- neuer Familienzuschlag und Staffelung bei Einkommensbonus
Die neuen Konditionen im Detail:
1. Der Förderhöchstbetrag – also der Maximalbetrag auf den die Förderung angewendet werden kann – von bisher 30.000€ sinkt auf:
- 28.000€ für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000€ für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000€ für jede weitere Wohneinheit
- Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.
2. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt statt bisher 20% jetzt nur noch 16% und sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozenktpunkte
3. Bisher galt eine Obergrenze von 70% für die Förderung, das hat bis auf folgende Ausnahme Bestand. Für Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (unter Berücksichtigung Familienzuschlag, sonst 30.000 Euro) beträgt die Obergrenze bis zu 80% der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit.
4. Der Effizienzbonus von 5% entfällt zum 21.07.2026
5. Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut bzw. zusammengebaut wurden, ist die Grundförderung von 30 % durch den Wertschöpfungsbonus weiterhin möglich. Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut bzw. zusammengebaut wurden, sinkt die Grundförderung auf 15 %.
6. Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eingentümerinnen und Eigentümer beträgt:
- 40 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €
- 30 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €
- 10 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €
- Die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommen erhöht sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 € mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt
Bei Fragen zur Förderung stehe ich gerne beratend zur Seite, ob telefonisch unter 0178 3779193 oder gleich bei einem Vor-Ort-Termin für ein unverbindliches Angebot zur Heizungsmodernisierung.
Weitere Informationen finden sie bei der KfW
