Änderungen bei der Wärmepumpen-Förderung

Die Anpassungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21.07.2026 betreffen auch die "Heizungsföderung für Privatpersonen - Wohngebäude" (458). Ein neuer Antrag zu den alten Förderkonditionen ist bei der KfW ab sofort schon nicht mehr möglich. Die Förderkonditionen werden noch komplizierter und für die meisten Antragstellenden geringer ausfallen – wenige dürfen sich aber sogar über etwas mehr freuen.

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Förderhöchstbetrag sinkt auf 28.000€, dnach halbjährlich um 750€
  • Förderung sinkt kontinuierlich alle 6 Monate um 4% – schnell sein lohnt sich!
  • Förderung bleibt weiterhin sehr attraktiv – bis zu 80% möglich!
  • Effizienzbonus (5%) entfällt ab sofort
  • neuer Wertschöpfungsbonus – ab Q1 2027 gibt es 15% weniger auf Nicht-EU-Wärmepumpen
  • neuer Familienzuschlag und Staffelung bei Einkommensbonus

 

Die neuen Konditionen im Detail:

 

1. Der Förderhöchstbetrag – also der Maximalbetrag auf den die Förderung angewendet werden kann – von bisher 30.000€ sinkt auf:

  • 28.000€ für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000€ für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000€ für jede weitere Wohneinheit
  • Der Förderhöchst­betrag für die erste Wohn­einheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.

 

2.  Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt statt bisher 20% jetzt nur noch 16% und sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozenktpunkte

 

3. Bisher galt eine Obergrenze von 70% für die Förderung, das hat bis auf folgende Ausnahme Bestand. Für Selbst­nutzende Eigen­tümerinnen und Eigen­tümer mit einem zu versteuernden Haushalts­jahres­einkommen von bis zu 40.000 Euro (unter Berücksichtigung Familien­zuschlag, sonst 30.000 Euro) beträgt die Ober­grenze bis zu 80% der förder­fähigen Gesamt­kosten für eine Wohneinheit.

 

4.  Der Effizienzbonus von 5% entfällt zum 21.07.2026

 

5. Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungs­bonus eingeführt werden. Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut bzw. zusammengebaut wurden, ist die Grund­förderung von 30 % durch den Wert­schöpfungs­bonus weiterhin möglich. Für Wärme­pumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut bzw. zusammen­gebaut wurden, sinkt die Grund­förderung auf 15 %.

 

6. Der Einkommensbonus für selbst­nutzende Eingen­tümerinnen und Eigen­tümer beträgt:

  • 40 % für Haushalts­jahres­einkommen bis 30.000 €
  • 30 % für Haushalts­jahres­einkommen bis 40.000 €
  • 10 % für Haushalts­jahres­einkommen bis 50.000 €
  • Die Bemessungs­grenze des Haushalts­jahres­einkommen erhöht sich um einen einmaligen Familien­zuschlag in Höhe von 10.000 € mit mindestens einem minder­jährigen Kind im Haushalt

 

 

Bei Fragen zur Förderung stehe ich gerne beratend zur Seite, ob telefonisch unter 0178 3779193 oder gleich bei einem Vor-Ort-Termin für ein unverbindliches Angebot zur Heizungsmodernisierung.

 

Weitere Informationen finden sie bei der KfW